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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.

Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.